Gebührenerhöhung: 4,41 % mehr Honorar
Alle Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses (UV-GOÄ) sowie des Gebührenverzeichnisses für Psychotherapeuten steigen pauschal um 4,41 %. Dies betrifft sowohl die allgemeine als auch die besondere Heilbehandlung und gilt für alle abrechnungsfähigen Leistungen ab dem 01.07.2025.
Neue Leistungspositionen
- Reha-Management
- Nr. 17b UV-GOÄ:
„Fortschreibung des Reha- und Teilhabeplans“ – erstmals abrechnungsfähig, wenn der UV-Träger explizit einen Auftrag erteilt hat.
Vergütung: 67,90 € (besondere Heilbehandlung)
- Nr. 17b UV-GOÄ:
- Orthopädische Hilfsmittel
Beide Leistungen sind nun abrechenbar und jeweils mit 37,78 € bewertet:- Nr. 3318 UV-GOÄ: „Abnahme orthopädische Schuhe“
- Nr. 3319 UV-GOÄ: „Abnahme Prothesen“
- Schmerzmedizinische Versorgung
- Die Leistungen nach den Nummern 6000 und 6001 UV-GOÄ wurden inhaltlich und vergütungsseitig angepasst.
Neue Vergütung (Voraussetzungen sind eine Genehmigung durch den UV-Träger und die nachgewiesene Qualitätssicherungszertifizierung):- Nr. 6000: 167,38 €
- Nr. 6001: 22,93 €
- Die Leistungen nach den Nummern 6000 und 6001 UV-GOÄ wurden inhaltlich und vergütungsseitig angepasst.
Weitere relevante Änderungen
- Anpassung von Leistungslegenden in mehreren Positionen (z. B. 15, 17a, 35, 6002), um die neue Nr. 17b UV-GOÄ zu berücksichtigen.
- Neufassung der Schmerztherapie-Regelungen mit präziser Definition von Facharztqualifikation, Genehmigungsprozess und Abrechnungsvoraussetzungen.
- Formulare aktualisiert: Die Formtexte A4200, A4500, A4510 und A4520 wurden überarbeitet und stehen über die DGUV-Webseite bereit.
- Psychotherapeuten-Leistungen: Auch hier erfolgt eine 4,41 %-Erhöhung. Die Gruppenleistung P31 wurde zudem neu geregelt und darf nur mit entsprechender Gruppenpsychotherapie-Qualifikation abgerechnet werden. Übergangsfrist: 1 Jahr.
Was bedeutet das für Ihre Praxis?
Die Änderungen zum 01.07.2025 in der UV-GOÄ bringen echte Veränderungen – nicht nur kosmetische Korrekturen. Die Einführung neuer Positionen, die Abbildung digitaler Leistungen und die Angleichung der Vergütung machen eine genaue Prüfung der Abrechnung erforderlich. Selbstverständlich übernehmen wir diese Prüfungen wie gewohnt für Sie, sodass Sie sich auf die Behandlung Ihrer Patienten konzentrieren können.