Über 75 Jahre Erfahrung
Schräger Balken Header
Close

UV-GOÄ: Änderungen ab 01.07.2025

Ärztin in weißem Polo-Shirt hält Gebührenordnung der Ärzte in Händen

PVS/ Whitepaper | Unser Kontomanagement schafft mehr Zeit fürs WesentlicheG

Zum 1. Juli 2025 ist die aktualisierte Fassung der UV-GOÄ (Unfallversicherung-Gebührenordnung für Ärzte) in Kraft getreten. Diese enthält sowohl strukturelle Anpassungen als auch neue Leistungspositionen und eine Gebührenerhöhung um +4,41 %.

Gebührenerhöhung: 4,41 % mehr Honorar

Alle Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses (UV-GOÄ) sowie des Gebührenverzeichnisses für Psychotherapeuten steigen pauschal um 4,41 %. Dies betrifft sowohl die allgemeine als auch die besondere Heilbehandlung und gilt für alle abrechnungsfähigen Leistungen ab dem 01.07.2025.

Neue Leistungspositionen

  • Reha-Management
    • Nr. 17b UV-GOÄ:
      „Fortschreibung des Reha- und Teilhabeplans“ – erstmals abrechnungsfähig, wenn der UV-Träger explizit einen Auftrag erteilt hat.
      Vergütung: 67,90 € (besondere Heilbehandlung)
  • Orthopädische Hilfsmittel
    Beide Leistungen sind nun abrechenbar und jeweils mit 37,78 € bewertet:
    • Nr. 3318 UV-GOÄ: „Abnahme orthopädische Schuhe“
    • Nr. 3319 UV-GOÄ: „Abnahme Prothesen“
  • Schmerzmedizinische Versorgung
    • Die Leistungen nach den Nummern 6000 und 6001 UV-GOÄ wurden inhaltlich und vergütungsseitig angepasst.
      Neue Vergütung (Voraussetzungen sind eine Genehmigung durch den UV-Träger und die nachgewiesene Qualitätssicherungszertifizierung):
      • Nr. 6000: 167,38 €
      • Nr. 6001: 22,93 €

Weitere relevante Änderungen

  • Anpassung von Leistungslegenden in mehreren Positionen (z. B. 15, 17a, 35, 6002), um die neue Nr. 17b UV-GOÄ zu berücksichtigen.
  • Neufassung der Schmerztherapie-Regelungen mit präziser Definition von Facharztqualifikation, Genehmigungsprozess und Abrechnungsvoraussetzungen.
  • Formulare aktualisiert: Die Formtexte A4200, A4500, A4510 und A4520 wurden überarbeitet und stehen über die DGUV-Webseite bereit.
  • Psychotherapeuten-Leistungen: Auch hier erfolgt eine 4,41 %-Erhöhung. Die Gruppenleistung P31 wurde zudem neu geregelt und darf nur mit entsprechender Gruppenpsychotherapie-Qualifikation abgerechnet werden. Übergangsfrist: 1 Jahr.

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Die Änderungen zum 01.07.2025 in der UV-GOÄ bringen echte Veränderungen – nicht nur kosmetische Korrekturen. Die Einführung neuer Positionen, die Abbildung digitaler Leistungen und die Angleichung der Vergütung machen eine genaue Prüfung der Abrechnung erforderlich. Selbstverständlich übernehmen wir diese Prüfungen wie gewohnt für Sie, sodass Sie sich auf die Behandlung Ihrer Patienten konzentrieren können.

Weitere spannende Artikel

Zum 1. Juli 2025 ist die aktualisierte Fassung der UV-GOÄ (Unfallversicherung-Gebührenordnung für Ärzte) in Kraft getreten. Diese enthält sowohl strukturelle Anpassungen als auch neue Leistungspositionen und eine Gebührenerhöhung um +4,41 %.
Der Behandlungsaufwand gleicher Leistungen kann bei jungen Patienten - also Säuglingen, Kleinkindern, aber auch Jugendlichen - erhöht sein. Welche Regelungen gelten für die Abrechnung von erschwerten Leistungen nach GOÄ und welche Zuschläge gibt es? Die PVS Niedersachsen hat wie immer die passenden Antworten.
Im folgenden Artikel erfahren Sie, mit welchen Mitteln Sie die genannten Faktoren optimieren – und welchen Einfluss das Wartezimmer auf die Kommunikation hat.
Leistung, Datum, Nummer und Steigerungssatz – schon ist die GOÄ-Abrechnung in ihrer Grundstruktur komplett. Oder doch nicht? Wir zeigen, worauf es ankommt.
Welche Besonderheiten es bei privatärztlichen Notfällen gibt und welche Zuschläge und Gebührennummern wichtig sind.
Der Medizinsektor wird immer digitaler – Arztpraxen eingeschlossen. Damit verbunden sind steigende Anforderungen in den Bereichen Cybersicherheit und Datenschutz. Dieser Artikel gibt Ihnen erste Anhaltspunkte und Empfehlungen, die Sie teils direkt in Ihren Praxisalltag integrieren können: Wir teilen Wissenswertes zum Thema Datenschutz und DSGVO und erläutern die wichtigsten Richtlinien.
Alle klassischen Kontaktwege von Arztpraxen führen zwangsläufig an den Tresen: Doch welche Wege sind komfortabel geteert und welche führen auf unbefestigte Straßen? Vom klassischen Telefon über E-Mail hin zu modernen digitalen Terminassistenten – wir zeigen Ihnen die wichtigsten Kontaktwege und wie Ihre Praxis diese effizient nutzen und dabei mögliche Schlaglöcher im Blick behalten kann.
Lohnt sich ab der ersten Abrechnung: Durch unsere vielfältigen Leistungen und den Verzicht auf ein Mindestabrechnungsvolumen ist die PVS auch für kleine Praxen äußerst attraktiv. Warum das so ist? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der Medizinsektor wird immer digitaler – Arztpraxen eingeschlossen. Damit verbunden sind steigende Anforderungen in den Bereichen Cybersicherheit und Datenschutz. Dieser Artikel gibt Ihnen erste Anhaltspunkte und Empfehlungen, die Sie teils direkt in Ihren Praxisalltag integrieren können: Wir teilen Wissenswertes zum Thema Datenschutz und DSGVO und erläutern die wichtigsten Richtlinien.

UV-GOÄ: Änderungen ab 01.07.2025

Ort

Beginn

01.08.24

Anforderungen

Aufgaben

Ansprechpartner