Über 75 Jahre Erfahrung
Schräger Balken Header
Close

Umsatzsteuerpflicht bei medizinischen Gesundheitsleistungen

PVS/ Whitepaper | Unser Kontomanagement schafft mehr Zeit fürs WesentlicheG

Welche ärztlichen Leistungen sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig?

Leistungen eines Unternehmers unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Umsatzsteuer. Hiervon ausgenommen ist eine Vielzahl von Leistungen. So sind beispielsweise medizinische Leistungen, die unter anderem ein Arzt erbringt, nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie der Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bei Menschen dienen. Sobald ärztliche Leistungen nicht Bestandteil einer medizinisch indizierten Therapie sind, besteht keine Umsatzsteuerfreiheit. Dies gilt unabhängig davon, wer die Leistung zahlt und in welcher Form sie erbracht wird (z.B. Videosprechstunde).

Jede Leistung ist dabei isoliert zu betrachten und gesondert zu beurteilen. Ähnlich gelagerte Sachverhalte können zu unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Ergebnissen führen. Bei einem Patienten kann die Botox-Injektion aus ästhetischen Gründen erfolgen, bei einem anderen Patienten dient sie der Behandlung von chronischer Migräne. Aus diesem Grund ist es wichtig, die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung zu dokumentieren, um die Umsatzsteuerfreiheit gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Dies gilt besonders in Fällen, in denen zunächst der Eindruck entstehen kann, dass eine Behandlung kein medizinisches Motiv, sondern einen ästhetischen Hintergrund hat.

Weitere Beispiele für umsatzsteuerpflichtige Leistungen sind unter anderem Gutachten für Berufstauglichkeit oder für diverse Gerichtsverfahren, Blutabnahmen zur Kontrolle von Fahrtauglichkeit, Vorträge und schriftstellerische Tätigkeiten. Ebenso ist bei der Veräußerung von Produkten, wie etwa Vitaminpräparaten oder Kontaktlinsen, die Umsatzsteuerpflicht zu beachten. Nicht umsatzsteuerpflichtig ist hingegen der Fall, in dem ein Patient im Rahmen einer therapeutischen Behandlung eine über die reguläre Kassenleistung hinausgehende, höherwertige Leistung wünscht. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn bei einer Kataraktoperation auf Wunsch des Patienten eine hochwertigere Linse eingesetzt wird.

Zu beachten ist jedoch, dass nicht unbedingt Umsatzsteuer auszuweisen ist, nur weil steuerpflichtige Leistungen erbracht wurden. Sofern alle steuerpflichtigen Leistungen eines Unternehmers unter 25.000 EUR im Jahr bleiben, kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden. Darüberhinausgehend ist im laufenden Jahr bis 100.000 EUR keine Umsatzsteuer auszuweisen. Bei übersteigen der 25.000 EUR Grenze ist im Folgejahr jeder Umsatz steuerpflichtig. In diese Grenze fallen jedoch alle Umsätze des Unternehmers, somit auch der Stromverkauf aus der Photovoltaikanlage oder die Vermietung der Garage an den Nachbarn.

Nicht anzuraten ist, Umsatzsteuer rein vorsorglich auf der Rechnung auszuweisen. Sobald die Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer enthält, ist diese auch an das Finanzamt abzuführen. Selbst dann, wenn nur Leistungen erbracht wurden, die unstreitig von der Umsatzsteuer befreit sind.

Ob und wann eine steuerfreie Heilbehandlung vorliegt, sollte von einem Steuerberater geprüft werden. Bei neuen oder bislang nicht eindeutig beurteilten Verfahren kann es zudem sinnvoll sein, vorab eine verbindliche Auskunft des Finanzamts einzuholen.

Mirja Heitsch

Steuerberater

BUST – Steuerberatungsges. mbH

Weitere spannende Artikel

Welche ärztlichen Leistungen sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig?
Welche telemedizinischen Leistungen sind abrechenbar?
Alle klassischen Kontaktwege von Arztpraxen führen zwangsläufig an den Tresen: Doch welche Wege sind komfortabel geteert und welche führen auf unbefestigte Straßen? Vom klassischen Telefon über E-Mail hin zu modernen digitalen Terminassistenten – wir zeigen Ihnen die wichtigsten Kontaktwege und wie Ihre Praxis diese effizient nutzen und dabei mögliche Schlaglöcher im Blick behalten kann.
Lohnt sich ab der ersten Abrechnung: Durch unsere vielfältigen Leistungen und den Verzicht auf ein Mindestabrechnungsvolumen ist die PVS auch für kleine Praxen äußerst attraktiv. Warum das so ist? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der Medizinsektor wird immer digitaler – Arztpraxen eingeschlossen. Damit verbunden sind steigende Anforderungen in den Bereichen Cybersicherheit und Datenschutz. Dieser Artikel gibt Ihnen erste Anhaltspunkte und Empfehlungen, die Sie teils direkt in Ihren Praxisalltag integrieren können: Wir teilen Wissenswertes zum Thema Datenschutz und DSGVO und erläutern die wichtigsten Richtlinien.

Umsatzsteuerpflicht bei medizinischen Gesundheitsleistungen

Ort

Beginn

01.08.24

Anforderungen

Aufgaben

Ansprechpartner