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Häufig gestellte Fragen

In unseren FAQs finden Sie die häufigsten
Fragen zu den Services der PVS Niedersachsen.

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FAQ für ärztliches Fachpersonal

Wir richten uns mit unserer Dienstleistung an alle niedergelassenen Ärzte, Praxiseinheiten, Chefärzte und Kliniken. Für Zahnärzte und Kieferorthopäden haben wir unser ganzes Know-how in unserer Tochtergesellschaft PVS dental gebündelt. 

Die Bedeutung der Privatliquidation für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis nimmt angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen kontinuierlich zu. Selbstverständlich nehmen wir auch die berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder wahr und konzentrieren unsere Kräfte im Verband der PVS auf den Erhalt und Ausbau der privatärztlichen Tätigkeit. Nähere Infos auf pvs-verband.de

Die Einwilligung des Patienten ist nach dem Bundesgerichtshof für eine Weitergabe der Daten an Dritte, in diesem Fall an die PVS, zwingend erforderlich. Gerade zahlungsunwillige Patienten versuchen im Streitfall häufig, sich zunächst aus formalen Gründen wegen fehlender Einverständniserklärung der Zahlungspflicht zu entziehen. Die Einverständniserklärungen werden Ihnen kostenlos von uns zur Verfügung gestellt. Sie wird einmalig vor der Behandlung unterschrieben und verbleibt in Ihrer Praxis.

Für die Zusammenarbeit sind nur wenige vertragliche Vereinbarungen erforderlich. Füllen Sie einfach das Online-Kontaktformular aus, und schon werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Oder rufen Sie uns einfach an (0 41 31 / 30 30 120). Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch bei Ihnen vor Ort zur Verfügung.

Sie stellen uns Ihre Abrechnungsdaten zur Verfügung, wann immer Sie wünschen:

  • online
  • per Datenträger
  • oder in Papierform

Mit unserem Online-Portal PVSconnect können Sie im Grunde Ihre komplette Privatliquidation schnell, flexibel und sicher über das Internet abwickeln. Alle Details finden Sie hier. Bei Interesse oder Fragen rufen Sie uns einfach an (0 41 31 / 30 30 120).

Sie können sich darauf verlassen, dass wir schnell und umfassend mit Ihrer Praxis vertraut sind und stets ein offenes Ohr für Ihre gebührenrechtlichen Fragen haben. Ihre Rechnungen werden von Ihrem persönlichen Ansprechpartner bearbeitet – Unstimmigkeiten werden nach Absprache korrigiert.

Die PVS Niedersachsen denkt mit: Unsere Honorarabrechnungsspezialisten prüfen bei allen Ihren Rechnungen, ob Leistungen, die zwingend zusammengehören, auch aufgeführt sind. Unsere Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung sichert eine GOÄ-konforme Rechnungsstellung. Wir machen Sie aufmerksam, wenn Leistungen aufgeführt wurden, die im Ausschluss zu parallel angegebenen Leistungen stehen.

Falls Rechnungen aufgrund fehlerhafter Anschriften, Umzug oder Tod der Patienten nicht zugestellt werden können, ermitteln wir für Sie die korrekten, aktuellen Adressen bzw. Zahlungspflichtigen.

Wir stehen auch Ihren Patienten mit Rat und Tat zur Seite, z.B. für:

  • Hilfe bei Beanstandungen
  • Rückfragen zu Rechnungen
  • Zweitschriften zu Rechnungen
  • Im Einzelfall die Möglichkeit der Ratenzahlung

Unser Sachbearbeiterteam steht für eventuelle Korrespondenz mit Kostenträgern jedem Ihrer Patienten unterstützend zur Seite. Das entlastet Ihre Praxis von entsprechenden Nachfragen und klärt die Situation meist schnell – auch im Sinne Ihrer Patienten.

Arzt schreibt mit Kugelschreiber auf ein Papier auf einem schwarzen Klemmbrett, daneben liegt ein Laptop

Noch Fragen?

Die PVS Niedersachsen hilft Ihnen gerne weiter! Besuchen Sie hierzu gerne unser Kontaktformular.

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01.08.24

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