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Ihre Fragen - unsere Antworten

Nachfolgend haben wir Ihnen häufige Fragen aus den Bereichen Zahlungsverkehr & Überweisungen, Kostenträger & Kostenerstattung sowie ganz allgemein zur PVS und der Privatabrechnung zusammengestellt.

Sofern Ihre Frage dort nicht beantwortet wird stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Klärung Ihres Anliegens zur Verfügung.

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Bei Unstimmigkeiten zur Rechnung (z. B. keine Behandlung an dem Tag) kann die PVS generell kaum helfen, es muss grundsätzlich in der Arztpraxis / Krankenhaus geregelt werden – warum ist das so?

Da wir nur die uns gelieferten Daten bearbeiten und auf Vollständigkeit / Plausibilität prüfen, können wir keine Aussagen dazu treffen, was während der Behandlung tatsächlich erbracht wurde.

Kategorie/Thema: Allgemein / Sonstiges
Besteht die Möglichkeit einer automatischen Lastschrift?

Ja, das ist möglich. Nehmen Sie dazu mit Ihrer Bezirksstelle Kontakt auf. Die Adresse finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Kategorie/Thema: Zahlungen / Überweisungen
Bitte auf den Rechnungen die Diagnose weglassen oder korrekt ausführen. Bisher wird alles ausgeführt, was an Diagnosen vom Arzt für mich als Patienten einmal gestellt wurde. Warum müssen alle Diagnosen auf die Rechnung?

Die Diagnosen werden der PVS Niedersachsen durch den Arzt mitgeteilt. Für uns ist hierbei nicht nachvollziehbar, ob es sich um Akut- oder Dauerdiagnosen handelt. Die Diagnosen können wir nicht weglassen, da ansonsten aufgrund der unterschiedlichen Versicherungsverträge eine sehr hohe Anzahl von Rückfragen durch die Versicherung erfolgen wird.

Durch meine Versicherung / Beihilfe werden regelmäßig Leistungen mit dem 3,5-fachen Faktor abgelehnt und nur der 2,3-fache Faktor erstattet. Warum ist das so?

Der Leistungserbringer darf den Faktor einer Leistung steigern, wenn eine Erschwernis oder ein hoher Zeitaufwand in der Leistungserbringung vorliegt. Diese Faktorsteigerung muss direkt bei der gesteigerten Ziffer begründet sein, was auch durch die PVS erfolgt. Sollten Sie eine Leistung nicht vollständig erstattet bekommen haben, lassen Sie uns die Erstattungsmitteilung zu kommen. Wir kümmern uns darum.

Macht es Sinn, meine PVS-Rechnungen zu sammeln und dann in einer Überweisung zu bezahlen?

Eine solche Sammelüberweisung kann nicht automatisch den entsprechenden Rechnungen zugeordnet werden, sondern muss manuell geprüft werden. Dies kann zu Verzögerungen bei der Buchung und im schlimmsten Fall zu einer Mahnung führen.

Kategorie/Thema: Zahlungen / Überweisungen
Warum gibt es bei der PVS Niedersachsen so viel unterschiedliche Konten bei der Ärzte- und Apothekerbank?

Jede, der 10 Bezirksstellen, hat ihr eigenes Konto bei der Ärzte- und Apothekerbank.

Kategorie/Thema: Zahlungen / Überweisungen
Warum ist das Zahlungsziel nur 30 Tage? Die Erstattung durch die Krankenversicherung / Beihilfe ist dann teilweise noch nicht erfolgt.

Gesetzlich gesehen ist die Arztrechnung sofort fällig. Auch ist die Begleichung der Rechnung durch den Patienten nicht von der Erstattung der Krankenversicherung / Beihilfe abhängig. Der Behandlungsvertrag wird zwischen dem Arzt / Krankenhaus und dem Patienten geschlossen.

Sollte es jedoch so sein, dass eine hohe Rechnung noch nicht durch die Krankversicherung / Beihilfe erstattet wurde, rufen Sie gerne die auf der Rechnung angegebene Telefonnummer an. Wir werden dann sicherlich eine Lösung finden.

Kategorie/Thema: Zahlungen / Überweisungen
Warum kann meine geänderte Adresse nicht bei allen von mir besuchten Ärzten automatisch korrigiert werden?

Aus Gründen des Datenschutzes darf die PVS keine Patientendatei führen. Wenn uns ein behandelnder Arzt bzw. der Patient selber eine Anschriftenänderung mitteilt, wird diese auch nur unter den Angaben dieses Arztes erfasst. Geht dieser Patient zu einem anderen Arzt und dort wird die geänderte Adresse nicht mitgeteilt, so wird eine Rechnung nach den Angaben dieses Arztes erstellt.

Kategorie/Thema: Allgemein / Sonstiges
Warum wird bei den Rechnungen kein Überweisungsträger beigefügt?

Aufgrund von technischen Fortschritts werden immer mehr Rechnungen durch Patienten digital überwiesen. Nach Auswertung unserer hausinternen Beschwerdedatenbank kommt der Wunsch nach einem Überweisungsträger sehr selten vor. Wir haben zur Verbesserung der Lesbarkeit der Überweisungsdaten unser Rechnungsformular verändert und die für die Überweisung notwendigen Daten größer dargestellt. Sollten Sie trotzdem Probleme mit der Überweisung haben, stellen wir Ihnen unser Lastschriftverfahren zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an.

Kategorie/Thema: Zahlungen / Überweisungen
Warum wird bei mir der Faktor immer wieder falsch abgerechnet? Es müsste der PVS doch bekannt sein, dass ich nach dem Basis-Tarif (Standard-Tarif, PBeaKK, KVB etc.) versichert bin?

Die PVS darf aus Gründen des Datenschutzes keine Patientendatei führen. Wenn uns ein behandelnder Arzt den Versicherungsstatus eines Patienten mitteilt, wird dieser auch unter den Angaben dieses Arztes erfasst. Geht derselbe Patient zu einem anderen Arzt, erstellen wir eine Rechnung nach den Angaben dieses Arztes. Außerdem besteht in Einzelfällen auch die Möglichkeit, dass sich der Versicherungsstatus ändert.

Weshalb kommen die Rechnungen noch per Post und werden nicht per E-Mail an die Patienten geschickt?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Versand einer Rechnung per unverschlüsselter Mail nicht möglich.

Daher erhalten Sie eine angeforderte Rechnungskopie per Post.

Kategorie/Thema: Allgemein / Sonstiges
Wie kann es sein, dass eine Behandlung aus Dezember 2017 erst im September 2018 abgerechnet wird?

Den Einreichungsrhythmus für die Abrechnung legt im Bereich der Privatabrechnung der Arzt / das Krankenhaus selber fest. Hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift wie bei der Kassenabrechnung (Quartalsweise).

Kategorie/Thema: Allgemein / Sonstiges
Wie wichtig ist für die PVS der Bereich „Datenschutz“? Es sind ja sehr vertrauliche Daten die dort bearbeitet werden.

Alle abrechnungsrelevanten Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten, die Diagnosen und die angewendeten Therapien unterliegen der strikten Vertraulichkeit.

Voraussetzung für jede Weitergabe der zur Erstellung der Rechnung geeigneten und erforderlichen Informationen vom Arzt an die PVS ist Ihre freiwillige Einwilligung in Schriftform.

Ihre Daten werden in der PVS gemäß den gesetzlichen Archivierungsfristen aufbewahrt und dann vernichtet.

Die Mitarbeiter der PVS Niedersachsen unterliegen - ebenso wie der behandelnde Arzt - der Schweigepflicht gem. § 203 Strafgesetzbuch.

Kategorie/Thema: Allgemein / Sonstiges
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