Patientenservices
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Sind Sie Patientin oder Patient und haben eine Rechnung der PVS Niedersachsen erhalten? Dann sind Sie hier genau richtig.
Wir sind
für Sie da
Telefonisch, per E-Mail oder klassisch per Brief.
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Viele Services erledigen Sie bei uns mit wenigen Klicks online.
Rechnungen digital empfangen
empfangen, bearbeiten und bezahlen
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Ihr Arzt vertraut auf die PVS Niedersachsen
Ihr Arzt rechnet privatärztliche und Selbstzahler-Leistungen über uns ab. Daher sind wir Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung und zur Zahlung. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Unsere Online-Services für Sie
Direkt und unkompliziert: Nutzen Sie unsere praktischen Online-Services rund um Fragen zu Ihrer PVS-Rechnung.
Ihre Frage zur PVS Rechnung
Anforderung einer Rechnungszweitschrift
Sehr geehrte(r) Patient(in)
Sie benötigen eine neue Ausfertigung Ihrer PVS Rechnung? Gerne senden wir Ihnen eine entsprechende Zweitschrift – selbstverständlich kostenfrei für Sie – zu.
Wenn Sie das Portal einfach-einreichen.de nutzen, haben Sie Ihre PVS-Rechnungen immer parat!
Rechnungen digital empfangen und einreichen
einfach-einreichen bietet eine digitale Rechnungsabwicklung:
- Rechnungen und Belege einfach einreichen bei allen Krankenversicherungen und Beihilfestellen
- Rechnungen bezahlen
- Rechnungsmanagement und / -archivierung für die ganze Familie
Fragen und Antworten für Patienten
Die Diagnosen werden der PVS Niedersachsen durch den Arzt mitgeteilt. Für uns ist hierbei nicht nachvollziehbar, ob es sich um Akut- oder Dauerdiagnosen handelt. Die Diagnosen können wir nicht weglassen, da ansonsten aufgrund der unterschiedlichen Versicherungsverträge eine sehr hohe Anzahl an Rückfragen durch die Versicherung erfolgen würde.
Der Leistungserbringer darf den Faktor einer Leistung steigern, wenn eine Erschwernis oder ein hoher Zeitaufwand in der Leistungserbringung vorliegt. Diese Faktorsteigerung muss direkt bei der gesteigerten Ziffer begründet sein, was auch durch die PVS Niedersachsen erfolgt. Sollten Sie eine Leistung nicht vollständig erstattet bekommen haben, lassen Sie uns die Erstattungsmitteilung zukommen. Wir kümmern uns darum.
Die PVS Niedersachsen darf aus Gründen des Datenschutzes keine Patientendaten speichern. Wenn uns ein behandelnder Arzt den Versicherungsstatus eines Patienten mitteilt, wird dieser auch unter den Angaben dieses Arztes erfasst. Geht derselbe Patient zu einem anderen Arzt, erstellen wir eine Rechnung nach den Angaben dieses Arztes. Außerdem besteht in Einzelfällen auch die Möglichkeit, dass sich der Versicherungsstatus zwischenzeitlich geändert hat.
Eine solche Sammelüberweisung kann nicht automatisch den entsprechenden Rechnungen zugeordnet werden, sondern muss manuell geprüft werden. Dies kann zu Verzögerungen bei der Buchung und im schlimmsten Fall zu einer Mahnung führen.
Aufgrund des technischen Fortschritts werden immer mehr Rechnungen durch Patienten digital überwiesen. Nach Auswertung unserer hausinternen Datenbank kommt der Wunsch nach einem Überweisungsträger sehr selten vor. Wir haben zur Verbesserung der Lesbarkeit der Überweisungsdaten unser Rechnungsformular verändert und die für die Überweisung notwendigen Daten größer dargestellt. Außerdem ist auf unseren Rechnungen zur einfachen Bezahlung ein entsprechender QR-Code aufgedruckt. Sollten Sie trotzdem Probleme mit der Überweisung haben, stellen wir Ihnen unser Lastschriftverfahren zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an.
Rechtlich gesehen ist die Arztrechnung sofort fällig. Auch ist die Begleichung der Rechnung durch den Patienten nicht von der Erstattung der Krankenversicherung / Beihilfe abhängig. Der Behandlungsvertrag wird zwischen dem Arzt / Krankenhaus und dem Patienten geschlossen.
Da wir nur die uns gelieferten Daten bearbeiten und auf Vollständigkeit / Plausibilität prüfen, können wir keine Aussagen dazu treffen, was während der Behandlung tatsächlich erbracht wurde.
Den Einreichungsrhythmus für die Abrechnung legt im Bereich der Privatabrechnung der Arzt / das Krankenhaus selber fest. Hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift wie bei der Kassenabrechnung (Quartalsweise).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Versand einer Rechnung per unverschlüsselter Mail nicht möglich.
Daher erhalten Sie eine angeforderte Rechnungskopie per Post.
Zum sicheren digitalen Empfang nutzen Sie gerne das Onlineportal einfach-einreichen.de
Alle abrechnungsrelevanten Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten, die Diagnosen und die angewendeten Therapien unterliegen der strikten Vertraulichkeit.
Voraussetzung für jede Weitergabe der zur Erstellung der Rechnung geeigneten und erforderlichen Informationen vom Arzt an die PVS Niedersachsen ist Ihre freiwillige Einwilligung in Schriftform.
Ihre Daten werden in der PVS gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und dann vernichtet.
Die Mitarbeiter der PVS Niedersachsen unterliegen – ebenso wie der behandelnde Arzt und sein Team – der Schweigepflicht gem. § 203 Strafgesetzbuch. Zur Datenschutzerklärung.
Aus Gründen des Datenschutzes darf die PVS Niedersachsen keine Patientendatei führen. Wenn uns ein behandelnder Arzt bzw. der Patient selber eine Anschriftenänderung mitteilt, wird diese auch nur unter den Angaben dieses Arztes erfasst. Geht dieser Patient zu einem anderen Arzt und dort wird die geänderte Adresse nicht mitgeteilt, wird eine Rechnung nach den Angaben dieses Arztes erstellt.