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FAQ

Die häufigsten Fragen von Patienten, Kunden und Interessenten haben zusammengefasst.

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FAQ für Patienten

Die häufigsten Fragen von Patienten zum Service der PVS Niedersachsen.

Privatabrechnung mit der PVS in 90 Sekunden erklärt.
Privatabrechnung mit der PVS in 90 Sekunden erklärt.

FAQ für Patienten

Die Diagnosen werden der PVS Niedersachsen durch den Arzt mitgeteilt. Für uns ist hierbei nicht nachvollziehbar, ob es sich um Akut- oder Dauerdiagnosen handelt. Die Diagnosen können wir nicht weglassen, da ansonsten aufgrund der unterschiedlichen Versicherungsverträge eine sehr hohe Anzahl an Rückfragen durch die Versicherung erfolgen wird.

Der Leistungserbringer darf den Faktor einer Leistung steigern, wenn eine Erschwernis oder ein hoher Zeitaufwand in der Leistungserbringung vorliegt. Diese Faktorsteigerung muss direkt bei der gesteigerten Ziffer begründet sein, was auch durch die PVS erfolgt. Sollten Sie eine Leistung nicht vollständig erstattet bekommen haben, lassen Sie uns die Erstattungsmitteilung zu kommen. Wir kümmern uns darum.

Die PVS darf aus Gründen des Datenschutzes keine Patientendatei führen. Wenn uns ein behandelnder Arzt den Versicherungsstatus eines Patienten mitteilt, wird dieser auch unter den Angaben dieses Arztes erfasst. Geht derselbe Patient zu einem anderen Arzt, erstellen wir eine Rechnung nach den Angaben dieses Arztes. Außerdem besteht in Einzelfällen auch die Möglichkeit, dass sich der Versicherungsstatus ändert.

Ja, das ist möglich. Nehmen Sie dazu mit Ihrer Bezirksstelle Kontakt auf. Die Adresse finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Eine solche Sammelüberweisung kann nicht automatisch den entsprechenden Rechnungen zugeordnet werden, sondern muss manuell geprüft werden. Dies kann zu Verzögerungen bei der Buchung und im schlimmsten Fall zu einer Mahnung führen.

Jede der 10 Bezirksstellen hat ihr eigenes Konto bei der Ärzte- und Apothekerbank.

Aufgrund von technischen Fortschritts werden immer mehr Rechnungen durch Patienten digital überwiesen. Nach Auswertung unserer hausinternen Beschwerdedatenbank kommt der Wunsch nach einem Überweisungsträger sehr selten vor. Wir haben zur Verbesserung der Lesbarkeit der Überweisungsdaten unser Rechnungsformular verändert und die für die Überweisung notwendigen Daten größer dargestellt. Sollten Sie trotzdem Probleme mit der Überweisung haben, stellen wir Ihnen unser Lastschriftverfahren zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an.

Gesetzlich gesehen ist die Arztrechnung sofort fällig. Auch ist die Begleichung der Rechnung durch den Patienten nicht von der Erstattung der Krankenversicherung / Beihilfe abhängig. Der Behandlungsvertrag wird zwischen dem Arzt / Krankenhaus und dem Patienten geschlossen. Sollte es jedoch so sein, dass eine hohe Rechnung noch nicht durch die Krankversicherung / Beihilfe erstattet wurde, rufen Sie gerne die auf der Rechnung angegebene Telefonnummer an. Wir werden dann sicherlich eine Lösung finden.

Da wir nur die uns gelieferten Daten bearbeiten und auf Vollständigkeit / Plausibilität prüfen, können wir keine Aussagen dazu treffen, was während der Behandlung tatsächlich erbracht wurde.

Den Einreichungsrhythmus für die Abrechnung legt im Bereich der Privatabrechnung der Arzt / das Krankenhaus selber fest. Hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift wie bei der Kassenabrechnung (Quartalsweise).

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Versand einer Rechnung per unverschlüsselter Mail nicht möglich. Daher erhalten Sie eine angeforderte Rechnungskopie per Post.

Alle abrechnungsrelevanten Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten, die Diagnosen und die angewendeten Therapien unterliegen der strikten Vertraulichkeit. Voraussetzung für jede Weitergabe der zur Erstellung der Rechnung geeigneten und erforderlichen Informationen vom Arzt an die PVS ist Ihre freiwillige Einwilligung in Schriftform. Ihre Daten werden in der PVS gemäß den gesetzlichen Archivierungsfristen aufbewahrt und dann vernichtet. Die Mitarbeiter der PVS Niedersachsen unterliegen – ebenso wie der behandelnde Arzt – der Schweigepflicht gem. § 203 Strafgesetzbuch.

Aus Gründen des Datenschutzes darf die PVS keine Patientendatei führen. Wenn uns ein behandelnder Arzt bzw. der Patient selber eine Anschriftenänderung mitteilt, wird diese auch nur unter den Angaben dieses Arztes erfasst. Geht dieser Patient zu einem anderen Arzt und dort wird die geänderte Adresse nicht mitgeteilt, so wird eine Rechnung nach den Angaben dieses Arztes erstellt.

Arzt schreibt mit Kugelschreiber auf ein Papier auf einem schwarzen Klemmbrett, daneben liegt ein Laptop

Noch Fragen?

Die PVS Niedersachsen hilft Ihnen gerne weiter! Besuchen Sie hierzu gerne unsere Services für Patienten.

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01.08.24

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