NEUE ZIFFER FÜR DIE ERFÜLLUNG AUFWÄNDIGER HYGIENEMAßNAHMEN
Nach Abstimmung zwischen Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern wurde einer Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen bis zum 31.3.2022 zugestimmt; allerdings nur mit der Maßgabe, dass künftig die Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz (4,02 €) abgerechnet wird. Um Beachtung wird gebeten.
Sollten Sie versehentlich ab dem 1.1.2022 weiterhin die Nr. 245 GOÄ analog abrechnen, werden wir diese Ziffer für Sie entsprechend anpassen.