Ab Juni können rein privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte auch impfen
Nach langen und schwierigen Verhandlungen sind jetzt die Weichen für Privatärzte in Richtung Impfung gegen COVID-19 gestellt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben der Privatärztliche Bundesverband (PBV) und der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) einen alternativen Verfahrensweg vorbereitet, sodass rein privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte Ihre Patienten ab Juni ebenfalls impfen können.
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung sind folgende Maßnahmen nötig:
- Das BMG benötigt eine ungefähre Abschätzung über den Bedarf an Impfstoff der am Impfprogramm teilnehmenden privatärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte. Hierfür hat der Privatärztliche Bundesverband (PBV) zusammen mit dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) eine Landingpage zur Vorregistrierung erstellt. Die Teilnahme an dieser Vorregistrierung ist freiwillig.
Sofern Sie auf der Registrierungsseite die erforderlichen Daten hinterlassen, werden Sie über die dort hinterlegte eMail-Adresse informiert, wenn eine Authentifizierung für das Impfprogramm möglich ist.
Dies ist der Fall, sobald die technische Lösung für den alternativen Verfahrensweg von PBV und PVS Verband vom Verordnungsgeber freigegeben und die Impfverordnung angepasst worden ist. - Um sich für das Impfprogramm registrieren und daran teilnehmen zu können benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Ärztekammer, dass Sie als Privatarzt/-ärztin in Niederlassung tätig sind.
Bitte wenden Sie sich schon jetzt an Ihre zuständige Kammer und fordern Sie diese Bescheinigung an, sofern Sie von Ihrer Landesärztekammer bisher keine Bestätigung erhalten haben. - Sobald eine Authentifizierung zur Impfkampagne für rein privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte möglich ist (hierüber werden Sie per eMail informiert), können Sie unter www.pvs.de/privataerzte-impfen-mit Ihre persönlichen Daten hinterlegen können. Zusätzlich werden dann noch die folgenden Dokumente benötigt:
- Personalausweis
- Arztausweis
- Bescheinigung der zuständigen Kammer , dass Sie Sie als Privatarzt/-ärztin in Niederlassung tätig sind
Nach Abschluss der Prüfung dieser Dokumente erhalten Sie eine Nummer, mit der Sie Impfstoff bestellen können. Zudem müssen Sie mit dieser Nummer auf einem Portal, das Ihnen bei dieser Gelegenheit genannt wird, die Daten der Impfung hinterlegen. Diese sind nach heutigem Kenntnisstand:
- Datum der Impfung
- Postleitzahl
- Zugewiesene Nummer (siehe oben)
- Alter des Impflings (über oder unter 60 Jahren)
- Impfstoff
- Erst- oder Zweitimpfung