Inhalte der Veranstaltung

  • Auslegung und Inhalte der Paragrafen 1 bis 12 GOÄ – rechtliche Grundlagen
  • Allgemeine Bestimmungen (Behandlungsfall, Faktorerhöhung, Ausschlussbestimmungen)
  • GOÄ-Anwendung Kapitel H (Gynäkologie)
  • GOÄ-Anwendung Kapitel B und C (Beratungsziffern, Untersuchungsleistungen und Zuschläge, Sonderleistungen, Analogziffern)
  • Korrekte Dokumentation
  • Anwendungsbeispiele


Technische Voraussetzungen

Für die Durchführung der Online-Seminare verwenden wir Zoom-Video. Sie benötigen einen PC oder einen Laptop mit Internetanschluss zur Teilnahme. Die Nutzung von mobilen Endgeräten ist ebenfalls möglich. Benutzen Sie Zoom-Video erstmalig, muss einmalig der Zoom-Video-Client bzw. die Zoom-Video-App heruntergeladen werden. Die Audio-Verbindung kann über ein Audiogerät, das direkt an den PC oder das mobile Endgerät angebunden ist, hergestellt werden.

Die Zugangs- und Einwahlinformationen erhalten Sie einen Tag vor dem Online-Seminartermin in einer gesonderten E-Mail.

 

Teilnahmebedingungen

Gebühren

Für Mitglieder der PVS Niedersachsen wird eine Teilnahmegebühr von 60 Euro pro Person erhoben. Für Nichtmitglieder wird eine Teilnahmegebühr von 90 Euro pro Person erhoben.

Geltung dieser Bedingungen

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit unseren Bedingungen einverstanden.

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

An unseren Veranstaltungen können alle niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte, Praxishelfer/innen, Krankenhaus Mitarbeiter/innen sowie Mitarbeiter/innen anderer gesundheitlicher Institutionen (MVZ) teilnehmen. Die Teilnehmerzahl ist bei allen Seminaren begrenzt, um die Vermittlung der Seminarinhalte zu gewährleisten. Anmeldungen müssen schriftlich vor Seminarbeginn an uns erfolgen. Sie werden über eine Adressdatei erfasst, in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und bestätigt. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich.

Ein Widerruf der Anmeldung seitens des Teilnehmers ist nur bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Absage bis 7 Tage vor der Veranstaltung wird die Hälfte, danach die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Bei Nichterscheinen bzw. vorzeitigem Abbruch stellen wir das volle Seminarentgelt in Rechnung. Maßgebend ist der Eingang des Widerrufs im Hause der PVS Niedersachsen. Es ist jederzeit möglich, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bitte überweisen Sie den angegebenen Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer erst nach Erhalt der Rechnung.

Bei Mitgliedern der PVS Niedersachsen wird sie vom PVS Mitgliedskonto abgebucht.

Die PVS Niedersachsen behält sich vor, ein Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder wenn Gründe vorliegen, welche sie nicht zu vertreten hat (z. B. Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt). In diesen Fällen werden die Teilnehmer umgehend benachrichtigt. Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet; weitere Ansprüche bestehen ausdrücklich nicht!

Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, d.h. wenn Sie nicht Firmenkunde, sondern Privatperson sind, haben Sie das Recht, gem. §§ 312e und 355 BGB Ihre über Internet getätigte Anmeldung innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Die zur Anmeldung und ordnungsgemäßen Abwicklung eines Seminars erforderlichen Daten werden elektronisch erfasst und verarbeitet (§ 33 BDSG). Eine Weitergabe der Daten findet ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften statt.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PVS Niedersachsen.

Stand: 14.03.2011