Informationen zu Möglichkeiten und Restriktionen einer Abrechnung der GOÄ-Ziffer 383 analog (A383) [01.01.2022 bis 31.03.2022] oder der GOÄ-Ziffer 245 analog (A245) [09.04.2020 bis 31.12.2021] für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie finden Sie in unseren bisherigen News zur Hygienepauschle unter www.pvs-se.de/corona.