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Abrechnung der Hybrid-DRGs

 

Zum 01.01.2024 ist der Startschuss zur sektorengleichen Vergütung - kurz Hybrid-DRG - gefallen. Seit dem 01. Januar kann neben der Abrechnung über die regionale KV auch eine dritte Stelle mit der Abrechnung beauftragt werden. Wir, die PVS Niedersachsen, übernehmen dabei den vollständigen Abrechnungsprozess für Hybrid-DRGs mit den privaten und gesetzlichen Kostenträgern. Als Grundlage dient ein vonseiten des BMG übermittelter Startkatalog, de zunächst 12 DRGs und 244 OPS-Codes umfasst.

Diese Leistungsbereiche sind bestimmte
Hernieneingriffe, die Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der
Zehengelenke sowie Behandlungen eines Sinus pilonidalis (Steißbeinfistel).

Der Hybrid-DRG-Katalog wird wie geplant erweitert. Die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der  GKV-Spitzenverband haben sich auf etwa 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen geeinigt, die  ab 2025 vergütet werden können.

 

 

Dabei handelt es sich um Eingriffe am Schlüsselbein, operative Behandlungen von Analfisteln, brusterhaltende Operationen bei kleineren Tumoren, Eingriffe an Hoden und Nebenhoden sowie endoskopische Untersuchungen beziehungsweise Interventionen an Pankreas, Leber und  Galle. Darüber hinaus kommen einige weitere OPS-Codes der Hernienchirurgie und der Operationen am Sinus pilonidalis hinzu.

 

Wir, die PVS Niedersachsen, bieten für unsere Mitglieder die Abrechnung der Hybrid-DRGs für PKV und GKV an. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.

Als Mitglieder der PVS Niedersachsen benötigen Sie keine eigene Software.
Das Grouping der Hybrid-DRGs übernehmen wir für Sie.

Haben Sie Fragen zur Hybrid-Abrechnung?

 

Ihr Ansprechpartner

Frau Martina Johann
Telefon: 0 49 41 / 92 24 - 15
hybrid-drg@pvs-niedersachsen.de

 

 

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