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Abrechnung der Hybrid-DRGs

 

Zum 01.01.2024 ist der Startschuss zur sektorengleichen Vergütung - kurz Hybrid-DRG - gefallen. Seit dem 01. Januar kann neben der Abrechnung über die regionale KV auch eine dritte Stelle mit der Abrechnung beauftragt werden. Wir, die PVS Niedersachsen, übernehmen dabei den vollständigen Abrechnungsprozess für Hybrid-DRGs mit den privaten und gesetzlichen Kostenträgern. Als Grundlage dient ein vonseiten des BMG übermittelter Startkatalog.

Diese Leistungsbereiche sind bestimmte

  • Hernieneingriffe, die Entfernung von Harnleitersteinen,
  • Ovariektomien,
  • Arthrodesen der
  • Zehengelenke
  • sowie Behandlungen eines Sinus pilonidalis (Steißbeinfistel).

 

Ab diesem Jahr kommen weitere Eingriffe, wie

  • Eingriffe an Analfisteln,
  • Endoskopische Eingriffe an Galle, Leber oder Pankresas,,
  • Eingriffe an Hoden oder Nebenhoden,
  • Lymphknotenbiospien

hinzu. Der Leistungskatalog umfasst nun insgesamt 575 OPS-Kodes.


Wir, die PVS Niedersachsen, bieten für unsere Mitglieder die Abrechnung der Hybrid-DRGs für PKV und GKV an. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.

Als Mitglieder der PVS Niedersachsen benötigen Sie keine eigene Software.
Das Grouping der Hybrid-DRGs übernehmen wir für Sie.

Haben Sie Fragen zur Hybrid-Abrechnung?

 

Sichern Sie sich hier den kompakten Leitfaden zur Abrechnung der Hybrid-DRGs mit den wichtigsten Informationen und Abrechnungs-Tipps!

 

Leitfaden: Erfolgreiche Abrechnung der Hybrid-DRGs

 

 

 

Ihr Ansprechpartner

Frau Martina Johann
Telefon: 0 49 41 / 92 24 - 15
hybrid-drg@pvs-niedersachsen.de

 

 

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