Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen von Patienten, Kunden und Interessenten haben wir in unseren FAQ zusammengefasst. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden können stehen wir Ihnen hierzu gerne persönlich zur Verfügung.
Fragen von Kunden / Interessenten
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- Für wen ist die Abrechnung mit der PVS Niedersachsen gedacht?
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Wir richten uns mit unserer Dienstleistung an alle niedergelassenen Ärzte, Praxiseinheiten, Chefärzte und Kliniken.
Für Zahnärzte und Kieferorthopäden haben wir unser ganzes Know-how in unserer Tochtergesellschaft PVS dental gebündelt.
Kategorie/Thema: Allgemein - Vertritt die PVS Niedersachsen auch meine berufspolitischen Interessen?
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Die Bedeutung der Privatliquidation für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis nimmt angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen kontinuierlich zu. Selbstverständlich nehmen wir auch die berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder wahr und konzentrieren unsere Kräfte im Verband der PVS auf den Erhalt und Ausbau der privatärztlichen Tätigkeit.
Kategorie/Thema: Allgemein - Müssen meine Patienten eine Einverständniserklärung unterschreiben?
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Die Einwilligung des Patienten ist nach dem Bundesgerichtshof für eine Weitergabe der Daten an Dritte, in diesem Fall an die PVS, zwingend erforderlich. Gerade zahlungsunwillige Patienten versuchen im Streitfall häufig, sich zunächst aus formalen Gründen wegen fehlender Einverständniserklärung der Zahlungspflicht zu entziehen.
Die Einverständniserklärungen werden Ihnen kostenlos von uns zur Verfügung gestellt. Sie wird einmalig vor der Behandlung unterschrieben und verbleibt in Ihrer Praxis.
Kategorie/Thema: Allgemein - Wie beginne ich die Zusammenarbeit mit der PVS Niedersachsen?
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Für die Zusammenarbeit sind nur wenige vertragliche Vereinbarungen erforderlich.
Füllen Sie einfach das Online-Kontaktformular aus und schon werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Oder rufen Sie uns einfach an (0 41 31 / 30 30 120).
Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch in Ihrem Hause zur Verfügung.
Kategorie/Thema: Allgemein - Wie stelle ich die Abrechnungsdaten der PVS Niedersachsen zur Verfügung?
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Sie stellen uns Ihre Abrechnungsdaten zur Verfügung, wann immer Sie wünschen
- online
- per Datenträger, Diskette, CD oder USB-Stick
- oder in Papierform
Kategorie/Thema: Allgemein - Ist eine umfassende Online-Abrechnung mit der PVS Niedersachsen möglich?
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Mit unserem Online-Portal können Sie im Grunde Ihre komplette Privatliquidation schnell und flexibel übers Internet abwickeln. Alle Details finden Sie hier.
Bei Interesse oder Fragen rufen Sie uns einfach an (0 41 31 / 30 30 120).
Kategorie/Thema: Allgemein - Ich habe bereits eine medisign Karte. Kann ich diese für die PVS Online-Abrechnung nutzen?
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Ja, Sie müssen uns lediglich vorher informieren (Tel. 0 41 31 / 30 30 120), damit wir den Zugang zu Ihrem PVS Konto freischalten können.
Kategorie/Thema: Allgemein - Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner bei der PVS Niedersachsen?
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Sie können sich darauf verlassen, dass wir schnell und umfassend mit Ihrer Praxis vertraut sind und stets ein offenes Ohr für Ihre gebührenrechtlichen Fragen haben. Ihre Rechnungen werden von Ihrem persönlichen Ansprechpartner bearbeitet – Unstimmigkeiten werden nach Absprache korrigiert.
Kategorie/Thema: Allgemein - Findet eine Prüfung meiner Abrechnungsdaten statt?
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Die PVS Niedersachsen denkt mit: Unsere Honorarabrechnungsspezialisten(innen) prüfen bei allen Ihren Rechnungen, ob Leistungen, die zwingend zusammengehören, auch aufgeführt sind. Unsere Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung sichert eine GOÄ- (bzw. GOZ-)konforme Rechnungsstellung. Wir machen Sie aufmerksam, wenn Leistungen aufgeführt wurden, die im Ausschluss zu parallel angegebenen Leistungen stehen.
Kategorie/Thema: Allgemein - Was geschieht mit unzustellbaren Rechnungen?
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Falls Rechnungen aufgrund fehlerhafter Anschriften, Umzug oder Tod der Patienten nicht zugestellt werden können, ermitteln wir für Sie die korrekten, aktuellen Adressen bzw. Zahlungspflichtigen.
Kategorie/Thema: Allgemein - Welche Vorteile haben meine Patienten?
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Wir stehen auch Ihren Patienten mit Rat und Tat zur Seite, z.B. für
- Hilfe bei Beanstandungen
- Rückfragen zu Rechnungen
- Zweitschriften zu Rechnungen
- Im Einzelfall die Möglichkeit der Ratenzahlung
Kategorie/Thema: Allgemein - An wen kann sich mein Patient wenden, wenn der Kostenträger die Rechnung beanstandet?
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Unser Sachbearbeiterteam steht für eventuelle Korrespondenz mit Kostenträgern jedem Ihrer Patienten unterstützend zur Seite. Das entlastet Ihre Praxis von entsprechenden Nachfragen und klärt die Situation meist schnell – auch im Sinne Ihrer Patienten.
Kategorie/Thema: Allgemein