Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit 1996 in Kraft und bildet die Grundlage für die privatärztliche Abrechnung. In vielen Bereichen ist sie längst nicht mehr zeitgemäß. Medizinischer Fortschritt, Digitalisierung und neue Behandlungsmethoden machen eine Reform dringend erforderlich.
Nach Jahren der Vorbereitung nimmt die neue GOÄ nun Gestalt an – allerdings wird ihre Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Überblick
Die GOÄ ist Ausdruck der ärztlichen Freiberuflichkeit und soll mit der Reform auf ein modernes medizinisches Niveau gebracht werden. Ziel ist es, neue Leistungen korrekt abzubilden, Transparenz zu schaffen und eine angemessene Vergütung ärztlicher Tätigkeit sicherzustellen. Bereits seit 2016 haben die Bundesärztekammer, Fachgesellschaften, Berufsverbände sowie der PKV-Verband in zahlreichen Sitzungen intensiv an der Überarbeitung gearbeitet. 2021 wurde eine Bewertungsfassung fertiggestellt, die anschließend getestet und weiter verfeinert wurde. Im Jahr 2023 erfolgte die Übergabe des Entwurfs an das Bundesgesundheitsministerium, 2025 schließlich der letzte Beschluss des Deutschen Ärztetages.
Aktueller Stand
Der Entwurf befindet sich derzeit in der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium. Im nächsten Schritt folgen die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung sowie im Bundestag und Bundesrat. Nach aktuellem Stand ist ein Inkrafttreten frühestens im Jahr 2027 realistisch.
Ausblick
Die neue GOÄ verspricht deutliche Verbesserungen:
• Integration moderner Methoden wie Telemedizin und Videosprechstunden
• klare Leistungsdefinitionen und mehr Transparenz
• dynamische Weiterentwicklung durch eine gemeinsame Kommission aus Bundesärztekammer und PKV
• besser vergütete Gesprächsleistungen.
Besonders eindrucksvoll ist der Umfang der Reform: Während die bisherige GOÄ rund 3.500 Gebührenpositionen enthält, wird die neue GOÄ voraussichtlich auf etwa 5.500 Ziffern anwachsen. Damit werden zahlreiche neue Verfahren und moderne Behandlungsmethoden erstmals klar definiert und abrechenbar. Die Erweiterung umfasst insbesondere neue medizinische und digitale Verfahren wie Videosprechstunden und E-Mail-Beratung sowie die vollständige Integration der Telemedizin.
Für Praxen bedeutet das: rechtzeitig vorbereitet sein.
Neben geplanten GOÄ-Seminaren zur Fortbildung ist auch die technische Anpassung entscheidend. Die PVS Niedersachsen arbeitet bereits daran, die Systeme (PADnext, GOÄ-Ziffern) frühzeitig auf die neue Gebührenordnung auszurichten.
Die Reform der GOÄ ist ein längst überfälliger Schritt, um die privatärztliche Vergütung wieder auf ein aktuelles Fundament zu stellen. Auch wenn der politische Prozess noch Zeit beansprucht, sollten Praxen die Entwicklung im Blick behalten. Wir, die PVS Niedersachsen, begleiten Sie bei allen Neuerungen und sorgen dafür, dass Ihre Abrechnung auch in Zukunft rechtssicher, transparent und vollständig bleibt.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.