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Der Entwurf für die neue GOÄ ist online!

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Der Entwurf für die neue GOÄ ist online!

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) steht vor einer grundlegenden Überarbeitung: Nach mehr als 25 Jahren ohne nennenswerte Reform hat der 129. Deutsche Ärztetag im Mai 2025 mit großer Mehrheit einen gemeinsamen Entwurf zur Novellierung der GOÄ beschlossen und an das Bundesgesundheitsministerium übergeben.

Die bis heute geltende GOÄ stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1996 und ist in ihrer Struktur und Bewertung nicht mehr zeitgemäß. Viele medizinische Leistungen, insbesondere digitale Anwendungen oder telemedizinische Leistungen, sind im bestehenden Regelwerk nicht systematisch abgebildet. Zudem fehlt eine transparente und rechtlich eindeutige Abrechnungspraxis, was die Praxis für viele Ärztinnen und Ärzte zunehmend erschwert.

Der vorliegende Entwurf, den die Bundesärztekammer (BÄK) gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV‑Verband) erarbeitet hat, bietet u. a.:

  • Ein aktualisiertes Leistungsverzeichnis mit mehr als 5.500 Nummern, um medizinische Leistungen präziser abzubilden.
  • Neu definierte Anwendungs‑ und Abrechnungsregeln, die moderne medizinische Entwicklungen und digitale Dienstleistungen berücksichtigen.
  • Klarere rechtliche Rahmenbedingungen, z. B. zur Nutzung der Telematikinfrastruktur oder zu Vertreterregelungen, die im bisherigen System nicht eindeutig geregelt sind.

Die Bundesärztekammer hat ein FAQ zur Entwurfs-GOÄ veröffentlicht, das häufig gestellte Fragen beantwortet. Beispiele für Fragen, die dort behandelt werden, sind:

  • Wann tritt die neue GOÄ in Kraft?
  • Welche Leistungen werden neu bewertet oder ergänzt?
  • Wie verändert sich die Abrechnungspraxis?
  • Gibt es Änderungen bei bestehenden Gebührenziffern?
  • Wo kann ich den vollständigen Entwurf einsehen?
  • Wie kann ich als Arzt Feedback zum Entwurf geben?

Hinweis: Die gesamte neue GOÄ ist als Entwurf veröffentlicht und kann von allen Interessierten eingesehen werden. So kann jeder die geplanten Änderungen im Detail nachvollziehen.

Die Bundesregierung hat angekündigt, bis Mitte 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen, der dann den Kabinettsbeschluss und anschließend die Beratung im Bundesrat durchlaufen soll. Damit beginnt ein weiterer parlamentarischer und verwaltungsrechtlicher Prozess, der voraussichtlich noch Zeit in Anspruch nimmt — es gibt noch keinen festen Termin für das Inkrafttreten einer neuen GOÄ.

Da es sich nach wie vor um einen Entwurf handelt, der erst den weiteren politischen und rechtlichen Prüfungs‑ und Entscheidungsprozess durchlaufen muss, kann sich der finale Inhalt der neuen GOÄ noch ändern.

Wir werden unsere Mitglieder über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung

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01.08.24

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